Neues Punktesystem ab Mai 2014

Egal, was man von ihr halten möge, die Reform des Flensburger Punktesystems ist endgültig beschlossen und tritt ab dem 1. Mai 2014 in Kraft. Nach über 50 Jahren müssen Verkehrssünder nun komplett anders rechnen als sie es bis jetzt gewöhnt waren.

Reform mit einigen ungeplanten Änderungen

Eigentlich hat der noch amtierende Verkehrsminister Peter Ramsauer von der CSU es ursprünglich anders geplant, denn bei der Reform des Punktesystems wurden noch einige Änderungen vorgenommen. Vor den Bundestagswahlen hatte sich der Bundestag auf einige Kompromisse in der Punktereform geeinigt, die letztendlich vom Bundesrat auch so verabschiedet wurden. Unter anderem bleibt ein Abbau der Punkte durch freiwillige Schulungen erhalten, gespeicherte Punkte verjähren separat und eine Punkte-Amnestie, also die Löschung von ein bis zwei Punkten, wird es nicht geben. Statt der üblichen Skala von ein bis sieben Punkten wird es demnächst je nach Grad des Verkehrsdeliktes lediglich nur noch ein bis drei Punkte geben. Punkte nach dem alten beziehungsweise noch aktuell gültigen System werden wie folgt umgerechnet:

-> 1-3 Punkte sind fortan 1 Punkt
-> 4-5 Punkte fortan 2
-> 6-7 Punkte fortan 3
-> 8-10 Punkte fortan 4
-> 11-13 Punkte fortan 5
-> 14-15 Punkte fortan 6
-> 16-17 Punkte fortan 7
-> 18 oder mehr sind fotan 8 Punkte

Schneller zum Führerscheinentzug

Einen statt wie bisher zwei Punkten bekommt beispielsweise ab dem 1. Mai 2014 jeder der innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt. Starke Trunkenheit am Steuer wird dann mit drei statt sieben Punkten geahndet. Dass es dann zwar weniger Punkte gibt, heißt nicht, dass die Vergehen milder bestraft werden, denn das Punktekonto ist nach dem neuen Modell auch wesentlich schneller voll. Aktuell droht der Führerscheinentzug bei 18 Punkten. Ab nächsten Mai muss der Führerschein bereits ab 8 Punkten abgegeben werden.

Beschleunigter Punkteabbau

Entgegenkommend für Verkehrssünder ist aber der Punkt, dass das Punktekonto dafür auch wieder schneller abgebaut werden kann. Aktuell werden Punkte, die aus Ordnungswidrigkeiten resultieren, wie das Falschparken oder das Nichtmitführen von Führerschein und Fahrzeugpapieren nach zwei Jahren gelöscht, Punkte von Straftaten nach fünf oder zehn Jahren. Wenn neue Vergehen hinzukamen, startete die Tilgungsfrist bisher neu. Das ist nun anders, denn künftig verjähren die Punkte des jeweiligen Vergehens für sich separat, je nach Umfang des Vergehens nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Ein weiterer Abbau der Punkte ist durch freiwillige Fahreignungsseminare möglich, die inhaltlich verändert und etwas teurer werden. Wer nicht mehr als fünf Punkte auf dem neuen Konto hat, kann so alle fünf Jahre ein Punkt wieder los werden. Weitere nützliche Informationen zum aktuellen und neuen Bußgeld sind unter bussgeldkatalog.org zu finden.

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