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Versicherungskennzeichen
Mofa- und Mopedfahrer sollten vor dem Saisonstart unbedingt an ein neues Versicherungskennzeichen denken: Ab 1. März 2016 benötigen alle Kleinkrafträder ein grünes Schild. Das bisherige blaue Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Darauf weist der ADAC hin. Das Kennzeichen ist auch für Segways, Quads bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 Kubikzentimeter Hubraum und schnelle E-Bikes verpflichtend.
Die Versicherung für diese Fahrzeuge muss jährlich erneuert werden und gilt immer ab dem 1. März bis zum letzten Tag im Februar. Wer ab Anfang März noch mit dem alten, blauen Schild unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 29.02.2016 aktualisiert am 29.02.2016
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