Neuregelung für Oldtimer-Gutachten

Das historische Kennzeichen für automobile Oldtimer gibt es ab sofort bei allen anerkannten Prüfstellen.

Erstzulassung muss dreißig Jahre zurückliegen

Bislang musste das Gutachten zur Erlangung des roten Nummernschildes vom TÜV oder der Dekra ausgestellt werden. Nach Angaben der Zeitschrift „kfz-betrieb“ erhalten Oldie-Besitzer dies künftig auch in allen Prüfhallen der Überwachungsorganisationen oder sogar in den Werkstätten der Partnerbetriebe.

Um den begehrten Oldtimer-Status zu erhalten, muss ein Automobil vor mindestens 30 Jahre zum ersten Mal zugelassen worden sein. Der Pkw sollte weitgehend dem Originalzustand entsprechen und dem automobilen Kulturerhalt dienen.

mid/sas

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