Neuregelungen für das Fahren mit ausländischen Führerscheinen in Deutschland

Wer zum Schüleraustausch in den USA, Kanada oder Australien gewesen ist, hatte neben einer Menge Erlebnisse bisher fast immer auch einen Führerschein dabei, den man dort bereits mit 16 Jahren und durchaus weniger Prüfungsleistung erhalten kann. Bisher durften Heimkehrer dann mit diesen Führerscheinen ein halbes Jahr nach der Rückkehr fahren, bevor sie im deutschen Mindestalter eine zweite Fahrprüfung, allerdings mit Prüfungserleichterungen, ablegen mussten. Zum 1. Juli 2011 wurde diese Regelung jedoch abgeschafft: Ab sofort dürfen weder heimkehrende Deutsche noch ausländische Touristen mit ihren Führerscheinen aus den betreffenden Staaten auf deutschen Straßen fahren, wenn sie unter 18 Jahren alt sind.

Aufgepasst!

Ab dem 1. Juli darf man nur noch dann mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren, wenn dieser in einen deutschen Führerschein wie beispielsweise Begleitetes Fahren ab 17 Jahren oder den sogenannten `Scheckkartenführerschein`, also den normalen Führerschein ab 18 Jahren, umgeschrieben ist. Dafür muss jedoch der entsprechende ausländische Führerschein noch gültig sein – sprich eine Umschreibung sollte möglichst früh und gegebenfalls noch vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Wird die Regelung nicht beachtet, droht die Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem fällt bei selbstverschuldeten Unfällen der Versicherungsschutz weg.

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