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Bei einem Neuwagen handelt es sich um ein
fabrikneues Fahrzeug, das noch keinen Vorbesitzer hatte. Laut Verkehrsrecht
muss ein Neuwagen folgende weitere Kriterien erfüllen, um als solcher
bezeichnet werden zu können:
a) Es darf keinerlei Änderungen in der Technik und
der Ausstattung im Vergleich zur jetzt aktuell vom Werk produzierten
Modellreihe aufweisen.
b) Es darf nicht Probe gefahren worden sein. Sind
die gefahrenen Kilometer jedoch bei Überführungsfahrten zustande gekommen, so
ändert dies nichts an der Neuwertigkeit des Fahrzeuges.
c) Es darf nicht länger als 10 bis 12 Monate beim
Händler gestanden haben.
Neuwagen werden oftmals von Autohäusern, oder aber auch von Internet-Fahrzeugmärkten wie www.auto.de angeboten.
geschrieben von auto.de veröffentlicht am 07.08.2008 aktualisiert am 07.08.2008
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