Neuwagenkauf: Fehlende Motorleistung ist Mangel

Neuwagenkauf: Fehlende Motorleistung ist Mangel Bilder

Copyright: Renault

Beim Neuwagenkauf stellt die in der Kaufvertragsurkunde enthaltende Angabe der Motorleistung eine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

Ein Sachmangel liegt laut ARAG-Experten vor, wenn die für die Motorleistung erforderliche Drehzahl im gewöhnlichen Fahrbetrieb nicht erreicht werden kann sowie die maximal zu erzielende Motorleistung um etwa zehn Prozent hinter der vereinbarten Motorleistung zurückbleibt. Das stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil fest (LG Nürnberg-Fürth, AZ: 12 08712/12).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo