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Autokäufer, die auf die Auslieferung ihres Neuwagens warten, sollten beim Händler darauf dringen, dass das Auto möglichst bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden kann. Alle neuen, zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.
Euro-5- und Euro-6-Autos, die in diesem Zeitraum neu zugelassen werden, sind sogar maximal zwei Jahre von der Steuer befreit, längstens jedoch bis 31. Dezember 2010.
Die Steuerbefreiung für Neufahrzeuge ist Bestandteil des ersten Konjunkturprogramms der Bundesregierung und soll der Absatzkrise in der Automobilwirtschaft entgegen wirken.
Nach Ablauf der steuerfreien Phase werden Pkw nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 08.06.2009 aktualisiert am 08.06.2009
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