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Weist ein Pkw einen unbestreitbaren Mangel auf, berechtig dies den Käufer nicht automatisch zum Rücktritt vom Kauf. Entscheidend ist hier die Frage, ob es sich dabei i. S. des § 323 V 2 BGB um einen unerheblichen Mangel handelt. Die Beurteilung
Ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall, Hagelschaden, Vandalismus oder Diebstahl: Wessen Auto beschädigt wurde, der ist froh, wenn er eine Kaskoversicherung hat. Sie ist ein freiwilliger Zusatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversich
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