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Beim Tragen von Sonnenbrillen hinterm Steuer muss auf bestimmte Eigenschaften der getönten Gläser achten. Nicht alle im Handel erhältlichen Gläser sind erlaubt. So sind beispielsweise aus Sicherheitsgründen knallig getönte Sonnenbrillen tabu, da etwa schrille Rot- und Orangetöne die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen.
Nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind auch zu dunkel getönte Gläser, die weniger als acht Prozent des Sonnenlichts durchlassen. Beim Kauf einer Sonnenbrille empfiehlt sich deshalb genaues Hinschauen: Modelle, die nicht für das Autofahren geeignet sind, müssen laut TÜV Rheinland entsprechend gekennzeichnet sein. Wer lange Freude an seiner Brille haben will, sollte sie nicht in der prallen Sonne im Auto liegen lassen. Durch die Hitze können Gestell und Kunststoffgläser irreparablen Schaden nehmen.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 18.04.2011 aktualisiert am 18.04.2011
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