Nicht ohne Grüne Karte ins Ausland

Auch wenn die grüne Versicherungskarte nicht mehr in allen Ländern vorgeschrieben ist, sollte sie bei Autofahrten ins Ausland auf jeden Fall mit an Bord sein. Immerhin dient das Dokument als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und kann nach einem Unfall die Schadenabwicklung erheblich erleichtern. Sie ist bei den Kfz-Versicherern kostenfrei erhältlich und in der Regel mehrere Jahre gültig.

Geht die Reise nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Serbien/Montenegro, Russland, in die Türkei, nach Tunesien, in die Ukraine und nach Weißrussland, muss die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ nach wie vor mitgeführt werden. Das Kosovo erkennt die Grüne Karte nicht. Dort muss der Reisende an der Grenze eine örtliche Kfz-Versicherung abschließen, darauf weisen die Sachverständigen der DEKRA Claims Services GmbH hin. Dies gilt auch für den asiatischen Teil der Türkei.

Um auch im Falle eines Unfalls im Ausland gut vorbereitet zu sein, empfiehlt sich das Mitführen eines Europäischen Unfallberichts mit einer Ausfüllhilfe in verschiedenen Sprachen. Die Versicherer halten ihn kostenlos bereit. Für die Schadenregulierung wichtig sind das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Zeugen sowie Ort und Zeit des Unfalls. Außerdem sollte man die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer notieren, die Unfallstelle von verschiedenen Seiten fotografieren und eine Unfallskizze zeichnen.

Wer im Ausland Opfer eines Unfalls wird, kann sich an den Zentralruf der Autoversicherer (0049 180 25026) wenden. Dieser ermittelt den zuständigen Schadenregulierer in Deutschland. Wer selbst einen Unfall verursacht hat, meldet den Schaden seiner Versicherung wie im Inland. Bei Unfällen mit Verletzten ist die europaweite Notrufnummer 112 selbst von Handys ohne Guthaben erreichbar.

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