Niedersachsen schließt Zukauf von VW-Aktien nicht aus

Der niedersächsische Ministerpräsident, Christian Wulff, hat die Position des Landes bekräftigt, dass Niedersachsen laut Satzung mit seinem Anteil von gut 20 Prozent ein Veto-Recht in der Hauptversammlung behalten solle.

Dieser Punkt wird nach Informationen aus Aufsichtsratskreisen auch ein zentraler Streitpunkt bei der Sitzung des Kontrollgremiums morgen (12.9.2008) sein.

Demnach will Wulff einen Antrag durchsetzen, dass in der VW-Satzung vorerst nur zwei der drei strittigen Punkte des VW-Gesetzes zum Entsenderecht und zum Höchststimmrecht angepasst werden. Der noch offene Streitpunkt zur Sperrminorität soll hingegen vorerst erhalten bleiben.

Die EU-Kommission hatte angekündigt, die Bundesregierung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des Sonderrechts bei VW zu verklagen. Die Wettbewerbshüter stoßen sich an der in der Neufassung des VW-Gesetzes vorgesehenen Regelung, wonach Niedersachsen mit gut 20 Prozent VW-Stimmrechtsanteil sein Vetorecht behält. Im Aktienrecht üblich sind 25 Prozent. Berlin drohen nun hohe Strafzahlungen.

Im Streit um den Einfluss beim Autobauer Volkswagen schließt das Land Niedersachsen einen Zukauf von Anteilen nicht aus. „Dann müssten wir fünf Prozent zukaufen. Das Geld würde ich lieber für andere Dinge aufwenden, aber notfalls tun wir das natürlich auch.“

Porsche will noch im Herbst seine Anteile bei VW von derzeit knapp 31 Prozent auf mehr als 50 Prozent aufstocken. Gegen die Pläne von Porsche und zum Erhalt des VW-Gesetzes hat die IG Metall für morgen (12.9.2008) zu einer Großdemonstration bei VW in Wolfsburg mit gut 30 000 Teilnehmern aufgerufen.

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