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Leaf
In Verbindung mit dem Start der Kampagne „Deutschlandweit kostenlos Strom laden“ hat Nissan heute ein neues Botschafterprogramm für seinen Elektrowagenbestseller Leaf bekanntgegeben. Das Angebot für den Stromer richtet sich speziell an Zwei-Wagen-Haushalte und Berufspendler. Die monatlichen Leasing- und Finanzierungsraten von 249 Euro gelten für einen Leaf in Visia-Ausstattung inklusive Batterie. Das Angebot hat eine Laufzeit von 48 Monaten oder 10 000 Kilometern pro Jahr bei einem Zinssatz von 3,99 Prozent ohne Anzahlung. Bei Bestellung eines Leaf in den Ausstattungen Acenta oder Tekna steigt die Aktionsrate bei ansonsten identischen Rahmenbedingungen auf 288 beziehungsweise 320 Euro monatlich.
Zweckmäßigerweise sollten die neuen Nissan-Botschafter zum Aufladen ihres Leaf über eigene Stellplätze sowie Lademöglichkeiten in der Garage und/oder am Arbeitsplatz verfügen. Der Stromer kann am einfachsten mit Wechselstrom über ein sechs Meter langes Kabel und einen handelsüblichen Schukostecker geladen werden. Der komplette Ladevorgang der vollständig entleerten Lithiumionen-Batterie über eine 220-Volt-Steckdose dauert zehn Stunden; über eine hauseigene Ladestation (Wallbox) geht es zwei bis sechs Stunden schneller. An einer der europaweit über 1100 Schnellladestationen mit Chademo-Anschluss lässt sich die Batterie in nur 30 Minuten von Null auf 80 Prozent ihrer Kapazität aufladen.
Ab dem 3. Oktober eröffnet der weltgrößte Anbieter von 100 Prozent elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen jedem Besitzer eines Zero-Emission-Fahrzeugs die Möglichkeit, sein Fahrzeug deutschlandweit und kostenlos aufzuladen. Und zwar so oft und so viel er will. Von der Offerte „Deutschlandweit kostenlos Strom laden“ profitieren nicht nur Halter eines Nissan Leaf oder e-NV200, sondern auch Fahrer von Fremdfabrikaten. Zur Verfügung stehen – je nach Nissan-Händlerbetrieb – Ladestationen vom Typ 2, DC-Schnellladesäulen mit Chademo-Schnittstelle und/oder Schuko-Steckdosen. Bedingungen für die Stromtankstellen-Nutzer: Sie dürfen u.a. den Parkplatz an der Ladestation nicht dauerhaft blockieren und müssen die Öffnungszeiten des Betriebes beachten.
geschrieben von ampnet/nic veröffentlicht am 02.10.2014 aktualisiert am 02.10.2014
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