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Die analoge Video-Brückenmessung des Sicherheitsabstandes zwischen zwei Kraftfahrzeugen hat Nordrhein-Westfalen eingestellt. Das bevölkerungsreichste Bundesland reagiert damit auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die über sogenannte ViBrAM-Anlagen (Video-Brückenabstandsmessung) erbrachten Beweise als nicht verwertbar eingestuft hatte.
Nach Ansicht der Richter verstoßen solche Videobeweise, die mit Hilfe von Kameras ein Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstands belegen sollen, gegen das verfassungsmäßig zugesicherte Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und „informationelle“ Selbstbestimmung.
Die analoge Video-Brückenabstandsmessung gilt als veraltet. Eine ständig mitlaufende Kamera an einer Brücke filmt den gesamten Verkehr. Ein Polizist prüft augenscheinlich, ob der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug eingehalten wird. Ist dies offensichtlich nicht der Fall, nutzt er eine weitere Kamera, mit der sich der genaue Abstand erkennen sowie das Kennzeichen und der Fahrer identifizieren lassen. Durch die dauerhafte Videoaufzeichnung der ersten Kamera wird allerdings nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen das Grundgesetz verstoßen, weil die persönlichen Lebensvorgänge von jedem Autofahrer ständig beobachtet werden. Einer Klage gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid gaben die Richter deshalb recht. Oberlandesgerichte anderer Orte wie Bamberg und Stuttgart hatten in der Vergangenheit jedoch anders entschieden und entsprechende Klagen abgewiesen.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) reagiert nun auf den Düsseldorfer Entscheidung und hat die zwei landesweit eingesetzten ViBrAM-Anlagen aus dem Verkehr gezogen. Die kommunalen Bußgeldstellen wurden darüber informiert und können entscheiden, ob sie einschlägige laufende Bußgeldverfahren einstellen. Eine Messung des erforderlichen Sicherheitsabstandes findet in NRW nichts desto trotz weiterhin statt, nur werden fortan modernere, digitale Video-Messanlagen genutzt, die die verfassungsgemäßen Anforderungen erfüllen sollen.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 16.03.2010 aktualisiert am 16.03.2010
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