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Wer ein neues Auto erwirbt, interessiert sich nicht unbedingt zuerst, aber eben auch nicht zuletzt für dessen Kraftstoffverbrauch. Angaben der Hersteller informieren darüber. Sie beziehen sich im Allgemeinen auf den Verbrauch „innerorts“ und „außerorts“. Auf offizielle Angaben kann man sich verlassen, denkt der Autokäufer – und irrt, wie er nach ersten Fahrten mit seinem neuen Wagen feststellen muss. Denn der verbraucht offensichtlich mehr Kraftstoff, manchmal deutlich mehr. Was ist los?
Bislang war festgestellter Mehrverbrauch lediglich ein Ärgernis für den Autobesitzer. Und nun? – Mit der teilweisen Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß, also auf den Kraftstoffverbrauch, ab 1. Juli 2009 gingen jährlich Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe verloren, indem zur Steuerberechnung die Verbrauchs- und CO2-Angaben der Hersteller zugrunde gelegt würden, moniert die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die Sorge, dem Staat könnten Steuereinnahmen in erheblichem Umfang durch die Lappen gehen, ist ein gänzlich ungewohnter Leidenszug des Vereins. Schnell aber kommt er wieder ins übliche argumentative Fahrwasser, in dem er sich offenbar besonders wohl fühlt. Immer dann nämlich, wenn von irgendwelchen Tricks die Rede sein kann.
Diesmal kritisiert der Verein „das Fehlen jeglicher amtlichen Kontrolle der Prüfwerte“, weil das „bei einigen Herstellern wie z.B. smart, BMW und Mercedes zu einer besonders ‚kreativen‘ Auslegung der europäischen Prüfvorschriften geführt“ habe. In der Folge käme es zu extremen Abweichungen, die den Verbraucher täuschten und ab dem 1. Juli den Bundeshaushalt schädigten. Denn bei der Mehrheit der Modelle liege der Verbrauch um bis zu 33 Prozent über den offiziellen Angaben der Hersteller, behauptet die DUH. Dieser wird nach dem neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf Rollenprüfständen ermittelt.
„Besonders dreist“ interpretierten die neuen BMW-Modelle die Prüfvorschrift, klagt die Deutsche Umwelthilfe. Zitat: „Während des jeweils zwanzigminütigen Tests bleibt die Lichtmaschine komplett ausgeschaltet. Im wahren Leben bliebe das Fahrzeug nach kurzer Zeit mit leerer Batterie liegen, auf der Rolle bringt das nochmals einen kräftigen Minderverbrauch.“
Die DUH fordert eine systematische behördlich Nachprüfung der von den Herstellern ermittelten Normverbräuche und steuerrelevanten CO2-Angaben. Bei besonders krassen Abweichungen werde der Verein betroffene Autofahrer in Musterklagen rechtlich unterstützen. In solchen Fällen habe der Autobesitzer „Anspruch auf Minderung und Schadenersatz“.
„Alle diese Tricks bewegen sich in der Grauzone zwischen kreativer Interpretation und missbräuchlicher Manipulation der Prüfvorschriften“, urteilt DUH-Geschäftsführer Resch. Die Bundesregierung fordert er auf, „noch vor der Umstellung der Kfz-Steuer die künftige behördliche Überprüfung der Verbrauchsangaben zu veranlassen. Der Staat müsse der Selbstkontrolle ein Ende bereiten. Wie das konkret seriös vonstatten gehen soll – ganz ohne „Tricks“ –, ist der Klageschrift der DUH nicht zu entnehmen.
(Entnommen aus der aktuellen Ausgabe des Branchen-Informationsdienstes „PS-Automobilreport“)
geschrieben von (ar/Wolfram Riedel) veröffentlicht am 27.03.2009 aktualisiert am 27.03.2009
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