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Die 112 ist die europaweite Notrufnummer, die aus dem Fest- und Mobilfunknetz von jedem Ort in der EU gebührenfrei erreichbar ist. Dieser einheitliche Notruf dient gerade in Urlaubszeiten, wenn sich Unfälle im Ausland häufen, als direkter Draht zur schnellen Rettung.
Bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, kann Erste Hilfe lebensrettend sein. Daher sollten alle Straßenverkehrsteilnehmer am Unfallort Hilfe leisten und bei Bedarf vor Antritt der Urlaubsreise die Kenntnisse beispielsweise in einem kurzen Erste-Hilfe-Kompaktkurs auffrischen.
Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall müssen nicht fürchten, etwas falsch zu machen und anschließend juristisch belangt zu werden. Unterläuft ihnen bei den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ ein Fehler, ist dies laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) nicht strafbar. Denn es wurde nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Dennoch trauen sich viele Menschen beispielsweise die stabile Seitenlage oder die Herzdruckmassage nicht zu. Aber auch schon einfache Maßnahmen wie das Betätigen des Notrufs sowie die beruhigende Ansprache des Verletzten sind sehr wichtig und hilfreich.
Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, muss der Notruf erfolgen. Ist keine Notrufsäule vorhanden, ist über die Nummer 112 eine der zahlreichen Anrufzentralen in 20 EU-Ländern erreichbar. Diese leitet dann fast zeitgleich den Standort des Anrufers an die Notfalldienste weiter. Es sind unter anderem Fragen zu beantworten wie „Wo ist der Unfall passiert?“, „Wie viele Verletzte gibt es?“, „Welche Verletzungen liegen vor?“ und „Wer meldet den Unfall?“. Auf jeden Fall sollte der Anrufer abwarten, ob die Leitstelle Rückfragen hat. Dass die Person am anderen Ende der Leitung deutsch spricht, ist nicht immer gewährleistet.
geschrieben von auto.de/(al/mid) veröffentlicht am 20.07.2010 aktualisiert am 20.07.2010
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