Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Wer in Nordrhein-Westfalen E-Bike oder Pedelec fährt, durfte dieses bisher nicht in Bus und Bahn befördern. Das Verbot der Mitnahme wird nun aufgehoben, wie der Verkehrsverbund Rhein-Sieg informiert. Ab 1. April dürfen wieder Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung beziehungsweise elektrischem Antrieb in den öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Diese Regelung wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und war auf breites Unverständnis gestoßen.
Für viele Reisende ist nicht verständlich, weshalb E-Bikes und Pedelecs einem klassischen Fahrrad nicht gleichgestellt sein sollen. Immerhin gelten sie rechtlich als solche. Eine Ausnahme bilden die schnellen S-Pedelecs, bei denen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h übersteigt. Dann ist es in Deutschland versicherungspflichtig und der Fahrer benötigt einen Mofa-Führerschein.
Die Begründung des Verkehrsministeriums von Nordrhein-Westfalen ging damals davon aus, dass sperrige Güter nichts im öffentlichen Nahverkehr zu suchen hätten. Daher wurden beispielsweise auch Tandems und Mofas ausgeschlossen, letztere auch wegen der Brandgefahr.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 17.03.2014 aktualisiert am 17.03.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.