Nun aber schnell: Autofahrer-Aufgaben bis zum Jahresende

Autofahrer müssen sich langsam sputen. Vor Jahresende und Wintereinbruch sind noch bestimmte Aufgaben zu erledigen. Wer noch einen Dieselpartikelfilter nachrüsten will, sollte dies bis zum Jahresende über die Bühne bringen.

Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) gibt es nur noch bis zum 31. Dezember den staatliche Zuschuss in Höhe von 330 Euro. Bis dahin muss der Einbau und die nötige Änderung des Fahrzeugscheins vorgenommen worden sein. Wichtig: Die Filter müssen die meisten Werkstätten bestellen, weshalb es zeitlich bereits jetzt eng wird und man nicht zu lange warten sollte.

Außerdem wird voraussichtlich noch im November die allgemeine Winterreifenpflicht beschlossen. Wer sich danach unnötige Wartezeiten beim Reifenkauf und der Umrüstung ersparen will, wechselt bereits jetzt auf entsprechende Pneus. Wer dies in der Fachwerkstatt machen lässt, kann zudem einen obligatorischen Wintercheck durchführen lassen. [foto id=“332685″ size=“small“ position=“right“]Die Beleuchtung gehört auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft, in das Kühlwasser und Wischwasser muss Frostschutzmittel.

Mit einer braunen Prüfplakette am Kennzeichen steht ein weiterer Termin fest: Jetzt ist es höchste Zeit, dass Auto zur Hauptuntersuchung zu bringen, wo es auf Herz und Nieren überprüft wird. Denn die braune Plakette verfällt spätestens im Dezember, wenn die Monatsfrist nicht sogar bereits überzogen worden ist. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Außerdem wird der Termin der Hauptuntersuchung zurückdatiert, wodurch sich der nächste Prüfzeitraum entsprechend verkürzt.

Wer in diesem Jahr einen Bagatellschaden an seinem Fahrzeug gehabt und dessen Behebung selbst bezahlt hat, muss nun rechnen. Bis zum 31. Dezember können Kleinschäden bis 500 Euro noch der Kfz-Versicherung gemeldet und von dieser erstattet werden. Entscheidend ist für den Fahrzeughalter, was günstiger ist: Den Schaden selbst zu bezahlen oder ihn von der Versicherung regeln zu lassen und dafür zurückgestuft zu werden. Der Versicherer kann dies ausrechnen. Die Frist zum Jahresende gilt im Übrigen nur für Bagatellschäden. Alle anderen Unfälle müssen grundsätzlich innerhalb einer Woche der Versicherung mitgeteilt werden.

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