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Opel
Der Streit um die „lebenslange Garantie“ von Opel soll vor Gericht geklärt werden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs will laut dem Magazin „kfz-betrieb“ entgegen ersten Aussagen nun doch wegen irreführender Werbung klagen.
Gespräche zwischen den Wettbewerbshütern und dem Automobilhersteller waren zuvor gescheitert. Die Wettbewerbszentrale rechnet nun mit einem Gang durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.
Die in München ansässige Selbstkontrollinstanz der deutschen Wirtschaft hatte den Automobilhersteller zuvor für die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ abgemahnt. Dabei handele es sich um eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der Ankündigung eine lebenslange Garantie nicht gewährt wird. In der Anzeige weise darauf aber lediglich ein Sternchen mit einem Verweis auf das Kleingedruckte hin. Die Garantie gilt in der Tat nur bis zu einer Laufleistung von 160 000 Kilometern. Bereits ab 50 000 Kilometern muss sich der Kunde an Materialkosten beteiligen. Opel beruft sich darauf, dass die Ausnahmen von der Garantiezusage für den Kunden deutlich erkennbar seien.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 27.08.2010 aktualisiert am 27.08.2010
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