Nutzung der Busspur entgegen der Fahrtrichtung tabu

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Befährt ein Radfahrer eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung und stößt mit einem aus einer Ausfahrt kommenden Fahrzeug zusammen, ist er hierfür alleine verantwortlich. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 4 U 88/11) laut dem Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Im vorliegenden Fall hatte ein Radfahrer genau dies getan und sich beim Auffahren auf die Straße an der Schulter verletzt. Im Anschluss forderte er von dem beteiligten Autofahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies wiesen die Frankfurter Richter jedoch zurück. Zwar müssen Verkehrsteilnehmer bei der Ausfahrt von einem Grundstück besondere Vorsicht walten lassen. Ein möglicherweise geringes Mitverschulden des Ausfahrenden trete jedoch gegen das grob verkehrswidrige Verhalten des Radlers vollständig zurück. Daher trage der Kläger die Schuld an dem Sturz.

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