Öffentlicher Personennahverkehr: Barrierefreiheit ab 2022

Menschen mit eingeschränkter Mobilität soll der Zugang und die Nutzung von Bussen im ÖPNV erleichtert werden. Das hat jetzt der Bundesrat beschlossen. So haben die lokalen ÖPNV-Betriebe in ihren Nahverkehrsplänen das Jahr 2022 als Ziel für eine vollständige Barrierefreiheit zu bestimmen, das heißt, die nötigen Investitionen festzulegen und einzuplanen.

„Barrierefreier Nahverkehr ist für Menschen mit Behinderungen, aber auch für ältere Menschen unverzichtbar, um Mobilität erst zu ermöglichen. Mir der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes kommen wir der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein gutes Stück näher. Die Beharrlichkeit der Bundesländer und auch der Verbände von Menschen mit Behinderungen hat sich gelohnt“, erklärte Malu Dreyer, Sozialministerin des Landes Rheinland-Pfalz.

Gleichzeitig legte der Bundesrat fest, dass auch der Bus-Fernlinienverkehr behindertengerechter zu organisieren ist. Hier ist die Barrierefreiheit bis 2019 herzustellen. Außerdem müssen die Fernreisebusse künftig mindestens zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzer vorhalten.

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