ÖPNV Nordrhein-Westfalen bietet umfassende Mobilitätsgarantie

Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen können vom 1. Juli 2012 auf einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) oder – in bestimmtem Kostenrahmen – auf ein Taxi ausweichen, wenn ÖPNV-Busse und -Bahnen mehr als 20 Minuten zu spät kommen und das Ziel nicht mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen ist.

Für Taxi-Fahrten werden tagsüber maximal 25 und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis 50 Euro pro Person erstattet. Bilden sich Fahrgemeinschaften, darf jeder Teilnehmer Auslagen bis zu dieser Höhe geltend machen, sofern er für seinen Teilbetrag eine eigene Quittung vorlegen kann. Bei der Zugfahrt gibt es keine Kostengrenze. Allerdings müssen die Fahrgäste zunächst die eigene Geldbörse zücken; „in finanzielle Vorleistung treten“, heißt das im Amtsdeutsch. Danach gilt es, die Erstattung zu beantragen. Das erforderliche Formular – es findet sich im Internet unter www.nahverkehr.nrw.de – muss binnen 14 Tagen ausgefüllt und beim zuständigen Verkehrsunternehmen (Bahnbetreiber oder örtlicher Verkehrsbetrieb) eingereicht werden.

Wie der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Harry Voigtsberger bei der Vorstellung des neuen Mobilitätsversprechens betonte, gewährleisten die Verkehrsunternehmen des Landes damit mehr als die gesetzlichen Kundenrechte. Der Anspruch bestehe nämlich auch für Fahrgäste, die über eine Mitnahmeregelung unterwegs sind, oder für diejenigen mit Fahrabsicht, die noch nicht im Besitz eines gültigen Tickets sind, weil Fahrausweise ausschließlich an Automaten im Zug erhältlich sind. Nur bei Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohung gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht.

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