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Die videobasierte Geschwindigkeitsmessung „Section Control“ ist in Österreich jetzt wieder zulässig. Allerdings müssen derartige Kontrollen angekündigt werden, wie das Beratungsnetzwerk Geneva Group International mitteilt.
Bei Section Control werdenVerkehrsteilnehmer mittels zweier Kameras gefilmt, einmal am Anfang eines bestimmten Straßenabschnittes und einmal am Ende. Durchfährt der Autofahrer den Abschnitt in einer kürzeren Zeit als es mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit möglich ist, wird er zur Kasse gebeten.
Die Technik kann sogar klassenspezifische Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden. Auch Spurwechsel beeinträchtigen die Messung nicht. In Deutschland ist Section Control zurzeit nicht zulässig, da es Vorbehalte hinsichtlich des Datenschutzes gibt.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 09.09.2009 aktualisiert am 09.09.2009
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