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Egal, ob Erwachsene oder Kinder: In einem Auto dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.
Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, ist es nicht mehr erlaubt, Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 1,50 Meter Größe ohne Rückhaltesystem (Kindersitz) zu befördern, wenn die vorhandenen Gurtplätze bereits belegt sind. Die frühere Regelung, wonach unter besonderen Umständen Personen zusätzlich ohne Sicherheitsgurt mitgenommen werden durften, gilt nicht mehr.
In der Praxis bedeutet das für die meisten Pkw ein Limit von fünf Insassen. Die vielfach gebräuchliche Nachbarschaftshilfe für den Weg zur Schule ist also im normalen Pkw auf drei bis vier Plätze beschränkt. Allerdings gibt es für Familien eine Ausnahme: Ein drittes Kind ab drei Jahren darf notfalls mit einem normalen Sicherheitsgurt gesichert werden, wenn wegen zwei anderer Kindersitze kein weiterer mehr eingebaut werden kann.
Sollen auf dem Rücksitz zwei Kinder transportiert werden, muss notfalls ein Erwachsener auf die Mitfahrt verzichten, wenn die Befestigung des zweiten Kindersitzes sonst nicht möglich wäre.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 25.11.2008 aktualisiert am 25.11.2008
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ich möchte morgen nach legniza fahren.nach polen
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Bernd Steiger
September 26, 2009 um 10:59 pm UhrUnd?………Jogi