Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Meinungen sind allzu oft stärker als Tatsachen. Im Verkehrsbereich zählt zu den prominentesten Irrtümern mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Doch die Versicherer versichern, dass sei nicht der Fall.
Richtig ist: Die Kfz-Versicherung kommt auch für Unfallschäden auf, die von einem Autofahrer verursacht wurden, der im Winter mit Sommerbereifung unterwegs war. Allerdings kann das Unfall-Opfer eine Mitschuld treffen, wenn sein Fahrzeug nicht der Jahreszeit entsprechend bereift ist.[foto id=“491572″ size=“small“ position=“right“] Dann wird der entstandene Unfallschaden von der Versicherung des Unfall-Verursachers möglicherweise nicht vollständig ersetzt. Die Haftung richtet sich also grundsätzlich nicht danach, ob der Unfall durch falsche Bereifung verursacht wurde.
Auch um Beschädigungen des eigenen Autos muss sich kein Kraftfahrer sorgen, der einen solchen Winterunfall auslöste. Denn die Vollkaskoversicherung zahlt in diesem Fall ebenfalls. Nur im Fall grob fahrlässig Verhaltens kann die Versicherung ihre Haftung bei einem so verursachten Unfall einschränken. Begründung: Dem Autofahrer hätte klar sein müssen, dass die Bereifung seines Fahrzeugs nicht den Straßenverhältnissen entspricht. Wer sich mit abgefahrenen Sommerreifen auf schneebedeckte oder vereiste Straßen begibt, muss sich also nicht wundern, wenn sich die Versicherung ziert.
Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt seit 2010 vor, dass Kraftfahrzeuge, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte am Straßenverkehr teilnehmen, mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein müssen. Diese Reifen weisen ein besonderes Profil und eine weichere Gummimischung auf, die im Winter eine bessere Haftung als Sommerreifen gewährleisten. Wer gegen diese – im Volksmund „Winterreifenpflicht“ genannte – Vorschrift verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, im Falle einer Verkehrsbehinderung auch von 80 Euro. Zusätzlich ist [foto id=“491573″ size=“small“ position=“left“]dem Reifen-Sünder ein Punkt im Flensburger Sünderregister gewiss.
Als geeignete Bereifung gelten auch die M+S-Reifen. Bessere Wintereigenschaften als die bieten allerdings die Reifen, die neben dem M+S-Symbol auf der Reifenflanke auch noch eine Schneeflocke abbilden. Um eine Schneeflocke zeigen zu dürfen, mussten die Reifen eine schärfere Prüfung bestehen.
Doch nicht nur wegen der Bußgeldandrohung, auch zur eigenen Sicherheit sollten Autofahrer inzwischen längst von Sommer- auf Winterbereifung gewechselt haben. Experten warnen jedoch davor, sich mit Winterbereifung allzu sicher zu fühlen. Denn auch in der kalten Jahreszeit gilt: Nur angepasstes und vorausschauendes Fahren beugt Unfällen vor. (ampnet/Sm)
geschrieben von auto.de/(StVO) veröffentlicht am 28.11.2013 aktualisiert am 28.11.2013
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum