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Kleine Oldtimer wie Isetta, Messerschmidt und Heinkel dürfen in bestimmten Fällen auch ohne das H-Kennzeichen in Umweltzonen fahren. Hierzu muss das Fahrzeug in die EU-Fahrzeugklasse L eingeordnet werden können. Das funktioniert dann, wenn die Hinterachsspur des Wagens schmaler als 460 mm ist.
Dann kann der Pkw trotz der vier Räder als Dreirad der Klasse L5e eingestuft werden, vorausgesetzt der Hubraum ist größer als 50 Kubikzentimeter und die Höchstgeschwindigkeit übertrifft 45 km/h. Zur Umschreibung muss der Oldtimer zu einer Prüfstelle gebracht und von einem Sachverständigen begutachtet werden.
Für das Parken in Umweltzonen empfiehlt der TÜV Nord, eine Kopie der Fahrzeugscheins mit entsprechender Kennzeichnung hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, um Ärger bei Kontrollen zu vermeiden. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt in allen Umweltzonen eine Ausnahmeregelung, so dass sie auch ohne Plakette einfahren dürfen.
Da sich für kleine Klassiker jedoch der mit dem Kennzeichen einhergehende Pauschalsteuersatz von 190 Euro nicht lohnt, sind viele Kleinst-Oldies als normale Pkw zugelassen.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 06.04.2009 aktualisiert am 06.04.2009
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