Oldtimer-Gutachten – Schadensersatz bei Schummelei

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Beim Oldtimerkauf entscheidet oft ein Wertgutachten über den Preis. Doch nicht immer stimmt, was der Sachverständige geschrieben hat. In solchen Fällen hilft nur der Weg vor Gericht – und dort hat meist der Kunde die besseren Karten.

Generell sollten Kaufinteressenten beim Händler nach einem Vollgutachten verlangen. Sogenannte Kurzbewertungen, die etwa für die Versicherungseinstufung genutzt werden, sind laut dem Magazin „Oldtimer Markt“ kein Ersatz. Dabei wird zwar auch eine Zustandsnote vergeben, die Prüfung des Sachverständigen ist aber nur oberflächlich. Stellen sich die gemachten Angaben als falsch heraus, hat der Kunde vor Gericht nur geringe Chancen auf Schadenersatz.

Auch darüber hinaus ist bei den von Händlern ausgehändigten Gutachten Vorsicht geboten, denn die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind rechtlich nicht geschützt. Wer nicht auf einen Stümper oder Betrüger geraten will, sollte Erkundigungen einholen oder auf Institutionen wie TÜV, Küs oder Classic Data vertrauen.

Doch selbst, wenn man hereingelegt wurde: auf dem Schaden bleibt man nicht unbedingt sitzen. Denn der Sachverständige haftet, auch wenn er vom Händler beauftragt wurde, für erhebliche Fehler auch gegenüber dem Kunden. Das gilt zumindest, wenn er bei der Erstellung des Gutachtens wusste, dass dieses zum Verkauf eines Fahrzeugs benötigt wird. Dann nämlich sprechen Juristen von einem „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“.

Der Nachweis von Fehlern kann im Einzelfall allerdings schwierig sein, vor allem wenn es um die Zustandsnote geht. Kleinere Abweichungen, etwa zwischen 2+ und 2-, sind zu akzeptieren. Liegt das Gutachten aber zwei Noten daneben, kann von Fahrlässigkeit oder böser Absicht ausgegangen werden.

Die Höhe des Schadensersatzes lässt sich nur im Einzelfall bestimmen. Mögliche Berechnungsgrundlagen sind unter anderem die Differenz zwischen bescheinigtem und tatsächlichem Fahrzeugwert oder die Restaurierungs-Kosten, die für die Herstellung des bescheinigten Zustandes aufzubringen sind.

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