Oldtimer-Kennzeichen – Die richtige Startgebühr

Wer einen Old- oder Youngtimer in der Garage hat, der pflegt mitunter ein teures Hobby. Hier lohnt es sich, genau auf die Nebenkosten in Form von Kfz-Steuern zu blicken. Denn die können je nach Verwendungszweck variieren. Wird er Klassiker häufiger genutzt oder nur zu bestimmten Ausfahrten im Jahr? Steht er sowieso den Winter über in der Garage? Auch für nicht ganz originale Klassiker oder Youngtimer unter 30 Jahren gibt es günstige Möglichkeiten.

Die klassische Variante ist natürlich die historische Zulassung, sie kostet rund 192 Euro Steuern im Jahr. Mit einem so genannten H-Kennzeichen gilt das Auto als schützenswertes Kulturgut. Für die Zuteilung ist allerdings eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO erforderlich. Dafür muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein, also besser als es alte Autos normalerweise sind. Wichtig ist, dass die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs im Originalzustand sind oder zeitgenössisch ersetzt wurden.

Wessen Fahrzeug nicht den Anforderungen des H-Kennzeichens entspricht, für den ist das Saison-Kennzeichen eine gute Wahl. Wird das Auto sowieso nur bei schönem Wetter gefahren, kann man es beispielsweise nur von April bis Oktober anmelden. Um den Schadensfreiheitsrabatt der Versicherung zu erhalten, sollte der Nutzungszeitraum nach Anmeldung mindestens sechs Monate andauern, empfiehlt die Prüforganisation GTÜ.

Eine Alternative soll das Wechselkennzeichen sein, das es seit dem vergangenen Jahr gibt. Zwei Autos der gleichen EU-Fahrzeugklasse dürfen hierbei mit einem Kennzeichen betrieben werden, allerdings nicht gleichzeitig. Die finanzielle Ersparnis ist aber umstritten, da der Staat für beide Fahrzeuge weiterhin Steuern verlangt. Hier lohnt sich ein Blick darauf, ob die Versicherung spezielle Tarife anbietet.

Wer mehrere Oldtimer abwechselnd ausfährt, für den ist auch ein Sammler-Kennzeichen interessant. Für die rote 07er-Nummer gelten allerdings die gleichen strengen Regeln wie für das H-Kennzeichen. Außerdem muss nach den Experten der GTÜ die Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters bestätigt sein: So muss der Oldie-Sammler seinen guten Leumund mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachweisen.

Eine Alternative für einen kurzen Zulassungszeitraum, wie die Überführung oder eine Ausfahrt, ist das Kurzzeit-Kennzeichen, das für maximal fünf Tage gilt. Hierfür ist keine Hauptuntersuchung nötig. Allerdings muss man zur Anmeldung einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen.

In bestimmten Fällen kann auch es günstiger sein, einen Oldtimer regulär zuzulassen. Bei kleinem Hubraum fällt der normale Steuersatz geringer aus als der reduzierte bei einer H-Zulassung. Laut GTÜ liegt die Grenze derzeit bei 700 Kubikzentimeter. Dann fällt der Oldie aber in Sachen Feinstaubplakette unter die Regelung für normale Pkw und die Bewegungsfreiheit ist möglicherweise eingeschränkt.

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