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Damit ein Oldtimer als solcher auch vom Staat anerkannt wird, benötigt er ein Gutachten. Seit 1. November 2011 gibt es dafür neue Richtlinien. Kfz-Sachverständige haben für die Beurteilung der Klassiker mehr Freiraum erhalten.
Das bisherige fünfstufige Bewertungssystem fällt weg, nun gilt ein „guter Erhaltungszustand“ als Bedingung für den Oldtimer-Status. Auch die Kriterien zum Motor wurden verschärft: Künftig muss der Antrieb aus der gleichen Baureihe stammen, bisher konnten auch herstellerfremde Motoren eingebaut werden.
Eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens aber nach wie vor erforderlich. Dabei muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein, also besser als es alte Autos normalerweise sind. Gutachten können Überwachungsorganisationen wie TÜV, Dekra und GTÜ erstellen. Es kostet für Pkw weniger als 100 Euro.
Wichtig ist, dass die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs im Originalzustand sind oder zeitgenössisch ersetzt wurden. Auch eventuelle Anbauteile müssen dem damaligen Originaleindruck entsprechen. Als Nachweis dienen beispielsweise Gutachten, Fahrzeugbrief, Fachliteratur, Prospekte, Originaldokumente oder auch Presseberichte.
Das Gutachten dient zum Erlangen des historischen H-Kennzeichens, bei dem der Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird. Der Halter muss lediglich eine pauschale Kfz-Steuer (derzeit knapp unter 200 Euro) zahlen, die sich nicht an Hubraum oder Schadstoffausstoß orientiert. Auch gibt es besonders günstige Versicherungstarife.
Beides gilt auch für das vor allem bei Oldtimer-Sammlern verbreitete rote 07er-Kennzeichen. Es darf zwar nicht im Alltag genutzt werden, dafür aber etwa bei Touren zu Klassiker-Veranstaltungen oder bei Kontroll- und Einstellungsfahrten. In der Regel kann das Nummernschild zudem an mehreren Fahrzeugen angebracht werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.03.2012 aktualisiert am 08.03.2012
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