Die Zahl der Oldtimer nimmt von Jahr zu Jahr weiter zu. Nie zuvor fuhren mehr historische Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen als heute. Derzeit sind rund 350 000 Klassiker mit H-Kennzeichen zugelassen – Tendenz steigend. Dabei ziert das H-Kennzeichen nur solche Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und nach einer amtlichen Prüfung (§ 23 StVZO) als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt wurden. Insgesamt sind knapp eine halbe Million Fahrzeuge mit über 30 Jahren auf dem Buckel mit und ohne H-Kennzeichen unterwegs.
Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat Vorkriegsfahrzeuge und Klassiker der Altersgruppe 30 bis 40 Jahre genauer unter die Lupe genommen und die Ergebnisse heute auf der Retro Classics in Stuttgart vorgestellt. Und die können sich sehen lassen: Meist sind die alten Schätzchen gut in Schuss und im Vergleich mit vielen ihrer jüngeren „Artgenossen“ mit deutlich weniger technischen Mängeln unterwegs. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass die meist sehr gepflegten Klassiker mit H-Kennzeichen bei den Mängeln im Durchschnitt auf dem Niveau der acht bis neun Jahre alten Pkw in der GTÜ-Mängelstatistik liegen.
Mit Erreichen des Oldtimer-Alters sinkt die Mängelzahl der Pkw mit H-Kennzeichen auf deutlich unter 50 Prozent. Bei den 30 bis 40 Jahre alten Autos sind 29,8 Prozent der Klassiker mit „geringen Mängeln“ unterwegs. Der Anteil der „erheblichen Mängel“ liegt bei 16,7 Prozent. Mehr als die Hälfte der Klassiker (53,5 Prozent) erhält bei der Hauptuntersuchung (HU) die neue Prüfplakette bereits im ersten Anlauf. Bei den Oldtimern ohne H-Kennzeichen liegt die Mängelzahl der Fahrzeuge mit knapp 54 Prozent deutlich höher. Mit „geringen Mängeln“ sind hier 31,2 Prozent und mit „erheblichen Mängeln“ 22,6 Prozent der Klassiker unterwegs. 46,2 Prozent absolvieren die Hauptuntersuchung „ohne erkennbare Mängel“.
Auch bei den von der GTÜ im Jahr 2015 im Rahmen der HU untersuchten Oldtimern stellten die Prüfingenieure am häufigsten Mängel in den Baugruppen „Bremsanlage“, „Beleuchtung und Elektrik“, „Achsen, Räder, Reifen“ und „Fahrgestell, Rahmen, Aufbau“ fest.
Ein völlig anderes Bild geben die Klassiker aus der Vorkriegszeit: Bei den für den Straßenverkehr zugelassenen Oldtimern der Baujahre 1920 bis 1940 sind über 80 Prozent der Fahrzeuge in meist sehr gepflegtem Zustand und ohne jegliche Mängel unterwegs. Lediglich 15 Prozent der historischen Fahrzeuge aus diesem Zeitraum weisen „geringe Mängel“ auf, bei nur 4,7 Prozent stellten die GTÜ-Prüfingenieure „erhebliche Mängel“ fest.
Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, können – sofern sie sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden, originalgetreu oder zeitgenössisch verändert sind – als Oldtimer eingestuft und mit einem H-Kennzeichen gefahren werden. Auch Oldtimer müssen als Pkw alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.
Wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, so dient dieses auch der Pflege von „kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut“ und wird beispielsweise als Pkw pauschal mit 191 Euro pro Jahr besteuert. Besonders bei hubraumstarken Fahrzeugen ergibt sich aus dieser Pauschalbesteuerung eine erhebliche Reduzierung der Steuer. Damit will der Gesetzgeber die Besitzer beim Erhalt klassischer Fahrzeuge unter¬stützen.
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