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Besitzer von Oldtimern hegen und pflegen ihre Schätzchen. Doch mit Waschen, Polieren und Reparieren allein ist es nicht getan. Auch das Kurzgutachten sollte alle zwei bis drei Jahre erneuert werden, um im Schadensfall von der Versicherung den angemessenen Wert des Fahrzeugs erstattet zu bekommen. Denn diese geht nicht automatisch vom aktuellen Marktwert des Fahrzeuges aus, sondern von dem im letzten Gutachten genannten Wert. Dieser kann in der Zwischenzeit aber gestiegen sein.
Für die Feststellung des aktuellen Wertes genügt meist ein sogenanntes Kurzgutachten, das zwischen 95 und 150 Euro kostet. Die Bewertung des Fahrzeugs unternimmt am besten ein Gutachter der Oldtimer-Gutachter-Organisationen Olditax oder Classic Data beziehungsweise ein Ingenieur der Prüforganisationen Dekra, GTÜ oder der TÜVs. Die Kurzgutachten gelten, je nach Prüforganisationen und Versicherung, für Fahrzeuge mit einem Wert zwischen 4.000 bis 60.000 Euro.
Bewertet wird der zuerst Allgemeinzustand des Fahrzeugs. Dazu gehören unter anderem Karosserie, Lack, Anbauteile, Innenraum und Originalität. Unter dem Fahrzeug kontrollieren die Gutachter das Blech. Hat der Halter Belege von Neu- und Gebrauchtteilen mit, kann der Gutachter diese in seine Bewertung mit einfließen lassen. Das gleiche gilt für Fotos von Restaurierungen, denn auch sie erhöhen den Wert des Autos.[foto id=“352879″ size=“small“ position=“left“]
Nach der Untersuchung erhält der Fahrzeughalter eine Mappe mit dem Bericht und einigen Fotos zugeschickt. Darin enthalten sind die Fahrzeugdaten, eine Benotung auf einer Skala von eins bis fünf sowie der momentan geschätzte Wert des Oldtimers. Die Bewertung dient ausschließlich der Versicherungseinstufung und kann nicht als Grundlage für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges genutzt werden. Dabei gilt die Note zwei für Autos mit einem guten Zustand, die mängelfrei sind, aber leichte Gebrauchsspuren haben. Der Oldie darf fachgerecht und aufwendig restauriert sein, es dürfen jedoch keine Teile fehlen oder nachmontiert worden sein, es sei denn, die StVZO verlangt es. Die mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuge müssen weitgehend im Originalzustand sein und sich in einem guten Zustand befinden, um überhaupt als Oldtimer anerkannt zu werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.04.2011 aktualisiert am 05.04.2011
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