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In dem Musterprozess über die von Daimler-Kleinanlegern angestrengte Schadenersatzklage in Millionenhöhe hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 22.4.2009 sein Urteil gefällt und die Forderungen der Aktionäre abgewiesen. Das Gericht ist der Meinung, dass das Unternehmen den Rücktritt seines früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp nicht zu spät mitgeteilt hat.
5,5 Millionen Euro hatten die Anleger von dem Automobilbauer für entgangene Kursgewinne gefordert, weil sie sich über den Rücktritt des damaligen Daimler-Chrysler-Chefs Jürgen Schrempp zu spät informiert fühlten. Nach der adhoc-Mitteilung vom 28. Juli 2005 über Schrempps Ausscheiden war der Aktienkurs deutlich in die Höhe gegangen.
Bereits am 27. Juli 2005 hatte ein Ausschuss des Autobauers über die Personalie beraten, einen Tag später hatte Schrempp seinen Rücktritt zum Jahresende angekündigt. Zum Prozessauftakt hatten im September 2008 Schrempp und der damalige Aufsichtsratschef Hilmar Kopper Fehler bestritten.
Ein erstes Urteil des OLG Stuttgart in dem Fall war vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen Fehlern aufgehoben worden. Auch gegen den neuen Beschluss kann beim BGH Beschwerde eingelegt werden.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 22.04.2009 aktualisiert am 22.04.2009
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