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Wie hoch die Rückerstattung der Pendlerpauschale für das Jahr 2007 ausfällt, können Berufspendler nun kostenlos im Internet ausrechnen.
Unter http://www.steuerberaten.de/do_it_yourself/rechner/pendlerpauschale/index.php ermittelt ein Programm nach Angabe von Kilometerzahl je einfacher Fahrt, jährlichen Arbeitstage sowie Lohnsteuersatz die voraussichtliche Summe der Rückerstattung. Die Internet-Adresse www.steuertipps.de/RechnerPendlerpauschale bietet einen ähnlichen Service, wobei hier zusätzlich die Werbungskosten ohne die Fahrtkosten eingegeben werden müssen.
Grund für die Steuernachzahlung ist die Ablehnung der 2007 geänderten Regelung der Pendlerpauschale durch das Bundesverfassungsgericht, bei der erst ab dem 21 Kilometer die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend gemacht werden konnte.
In den Jahren vor 2007 gab es eine derartige Kilometerbegrenzung nicht und das Pendeln konnte bereits ab dem ersten Kilometer abgesetzt werden. Betroffen von der Einschränkung waren rund 16 Millionen Berufspendler.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 11.12.2008 aktualisiert am 11.12.2008
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