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Opel
In der Diskussion um das neue Klimaanlagen-Kältemittel 1234yf will Opel nun für Beruhigung sorgen. Die Rüsselsheimer haben den TÜV Rheinland in einem Crashtest überprüfen lassen, ob die Chemikalien an Bord des Mini-SUV Mokka für Gefahr sorgen kann. Das Ergebnis heißt: Entwarnung.
Bei dem Zusammenprall mit einem Hindernis bei Tempo 50 kam es zwar wie vorgesehen zu einem Austritt des Kältemittels, zu einem Fahrzeugbrand oder der Entstehung von Flusssäure führte dies aber nicht. Die Testparameter entsprechen laut Opel einem Unfall auf der Autobahn, bei dem ein voll beladenes Fahrzeug, das zuvor mit Höchstgeschwindigkeit bewegt wurde, am Stauende auf ein stehendes Fahrzeug auffährt. „Wir sind mehr denn je davon überzeugt, dass 1234yf ein effektives und umweltverträgliches Kältemittel ist, das gefahrlos in Klimaanlagen von Autos eingesetzt werden kann“, kommentiert Opel das Testergebnis.
Daimler hatte dem Kältemittel bei einem ähnlichen Versuch – mit allerdings lediglich simulierten Crashfolgen – eine hohe Brandgefahr attestiert. Die Stuttgarter verweigerten daraufhin aus Sicherheitsgründen den Einsatz von 1234yf in ihren Fahrzeugen. Auch die anderen deutschen Hersteller Audi, BMW, Porsche und VW stehen dem Stoff mittlerweile kritisch gegenüber. Gemeinsam wollen die Unternehmen die Entwicklung von CO2-basierten Klimaanlagen vorantreiben. Das Gas ist nicht entflammbar und sogar noch weniger klimaschädlich als 1234yf. Allerdings ist die CO2-Technik noch nicht serienreif – frühestens in drei oder vier Jahren könnte es soweit sein.
Bis dahin bleibt 1234yf das einzige erlaubte Kältemittel für die Pkw-Hersteller. Die EU hatte zuvor den bisher eingesetzten Stoff 134a aufgrund seiner Klimaschädlichkeit für neue Fahrzeugtypen verboten, die Autokonzerne hatten sich daraufhin gemeinsam für 1234yf als Ersatz ausgesprochen – eine Entscheidung, die nun zumindest von den deutschen Unternehmen zurückgenommen wird.
Bei Opel ist der Mokka aktuell und auch mindestens bis Ende 2014 das einzige Modell, für den die 1234yf-Pflicht gilt. Andere neue Modelle wie das Cabrio Cascada, der Kleinstwagen Adam oder die kommende Generation des Kleinwagens Corsa konnten bereits vor Inkrafttreten des 134a-Verbots ihre Typprüfung ablegen. So haben es auch andere Hersteller bei ihren neuen Modellen gelöst – der VW Golf etwa darf ebenfalls noch mit 134a befüllt werden.
Spätestens nach der IAA in Frankfurt wächst aber auch der Handlungsdruck für die anderen Hersteller. Die Mehrzahl der dort präsentierten Neuheiten fällt bereits unter das 134a-Verbot. Dazu zählen auch Modelle deutscher Hersteller. Wie sich die Unternehmen verhalten werden, ist noch unklar. Daimler zumindest beharrt auf seiner Absage an 1234yf und strengt bei der EU eine Ausnahmeregelung an, die bis auf weiteres den Einsatz von 134a erlaubt. Sollte das nicht gelingen, drohen Sanktionen. Diese können von Strafzahlungen bis zu einem – allerdings unwahrscheinlichen – Entzug der Typgenehmigung für neue Daimler-Fahrzeuge mit 134a-Klimaanlage reichen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.04.2013 aktualisiert am 04.04.2013
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