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Autofahrer, die noch eine orangefarbene Prüfplakette für die Hauptuntersuchung auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten noch in diesem Jahr zu einer Prüforganisation fahren.
Mit Jahresbeginn 2014 verlieren die orangen Plaketten mit der Zahl 13 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Für 2014 sind Plaketten mit der Farbe Blau (14), Gelb (15) und Braun (16) gültig. Fahrzeuge mit orangefarbener Prüfplakette sind dieses Jahr mit der Hauptuntersuchung an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2014 zugelassen werden, tragen die Farbe Rosa (17). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2010 zur HU und wird von den Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis, erinnert die GTÜ.
Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
geschrieben von auto.de/(ampnet) veröffentlicht am 22.11.2013 aktualisiert am 22.11.2013
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