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Rund die Hälfte aller Deutschen fährt mit dem Auto in den Urlaub. Wer dabei vorab und während der Reise ein paar Dinge beachtet, kommt entspannter ans Ziel. Dass das Fahrzeug funktionstüchtig ist, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Vergessen sollte man auch nicht alle notwendigen Papiere, insbesondere die grüne Versicherungskarte und Notfallnummern der jeweiligen Länder. Aber es gibt noch mehr Dinge zu beachten.
Beim Packen gehören große und schwere Gepäckstücke auf den Ladeboden, um den Schwerpunkt des Autos möglichst tief zu halten. Wichtig ist auch, dass das Gepäck gleichmäßig verteilt wird, da sonst das Auto einseitig überladen wird und im Extremfall schräg steht. Leichte Gegenstände können auf den Koffern gestapelt werden, sollten aber vor Verrutschen gesichert werden und ohne Trennnetz nicht die hinteren Kopfstützen überragen. Gegenstände auf der Hutablage sind tabu – beim Bremsen können sie sonst wie Geschosse durch den Innenraum fliegen. Utensilien für die Fahrt wie Decken, Kopfkissen oder Lebensmittel werden am sichersten im Fond-Fußraum verstaut. Für einen eventuellen Notfall sollten Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten griffbereit im Auto liegen und nicht an unterster Stelle im Kofferraum.
Ist eine Dachbox installiert, gehören dort die sperrigen, aber eher leichten Gegenstände wie Skier, Skistiefel und Helm hinein. Dabei darf das zulässige Höchstgewicht nicht überschritten werden. Die meisten Autohersteller lassen 75 Kilogramm zu. Bei einer Überschreitung von 20 Prozent drohen neben 90 Euro Strafe außerdem Punkte in Flensburg. Im Zweifel sollte das Auto vorher auf die Waage.
Bevor es endgültig auf große Tour geht, steht eine kleine Testfahrt an. Denn beladen ändert ein Auto sein Fahrverhalten, vor allem in Kurven und beim Bremsen. Vor der Fahrt wird noch der Reifendruck erhöht, um die Pneus weniger zu strapazieren und schwammigem Fahrverhalten vorzubeugen. Die genauen Daten zum Reifendruck stehen meist im Tankdeckel oder in der A-Säule des Fahrzeugs. Da das Heck wegen des schweren Gepäcks in die Knie geht, muss zudem die Scheinwerfereinstellung angepasst werden. Autos mit Xenonlicht machen das automatisch, bei Fahrzeugen mit Halogenlampen findet sich in der Regel links vom Steuer ein kleines Rändelrad.
Bevor es auf die Reise geht, sollten die Stauprognosen im Radio oder Internet abgerufen werden. Besonders stressfrei ist meist der Start unter der Woche. Denn statistisch gesehen sind die verkehrsärmsten Tage Dienstag und Mittwoch. Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle. So sollten Verkehrsknotenpunkte zum Berufsverkehr morgens und abends gemieden werden.[foto id=“353039″ size=“small“ position=“left“]
Nähert man sich einem Stauende, wird der nachfolgende Verkehr mit Hilfe der Warnblinkanlage informiert. Wenn das eigene Auto ausgerollt ist, empfiehlt sich ein Blick in den Rückspiegel und ein Abstand von drei bis vier Wagenlängen zum Vordermann. So kann man noch ausweichen, wenn der nachfolgende Wagen nicht rechtzeitig bremst. Wer zudem nach Baustellenschildern das Tempo reduziert und regelmäßig die Meldungen des Verkehrsfunks abhört, kann das Risiko einer bösen Überraschung weiter minimieren. Im Stau muss zwischen den Spuren auf jeden Fall eine Rettungsgasse für Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr freigehalten werden. Hat die Autobahn mehr als zwei Spuren, müssen die Autofahrer eine Rettungsgasse zwischen dem linken äußeren und dem zweiten Fahrstreifen bilden. Wer viel Geduld, ausreichend Verpflegung und für Kinder ein paar Spiele zum Zeitvertreib dabei hat, kann die ungewollte Wartezeit zudem entspannt verbringen.
Auf Autobahnen und Landstraßen im Ausland gelten zum Teil andere Vorschriften als bei uns, die aber natürlich unbedingt beachtet werden müssen. Bei einer Reise in andere Länder sollten sich Urlauber deshalb vorher über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Neben den Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es oftmals noch weitere länderspezifische Besonderheiten. In Österreich muss zum Beispiel auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet sein, sonst wird eine Geldbuße fällig. In Frankreich verschärft sich die Geschwindigkeitsbegrenzung dagegen bei Regen. Auf jeden Fall ist es billiger, sich auch jenseits der Landesgrenze an die Verkehrsregeln zu halten. Denn deutsche Behörden treiben seit dem 1. Oktober 2010 rechtskräftige Bußgeldbescheide ab 70 Euro für andere EU-Staaten ein. Und das kann die Reisekasse dann noch nachträglich belasten.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 06.04.2011 aktualisiert am 06.04.2011
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