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Unfälle bei der Pannenhilfe an liegen gebliebenen Autos deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) hin. Zuständig ist die Unfallkasse in dem Einzugsbereich des geholfenen Kfz-Halters.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 01.08.2006 aktualisiert am 01.08.2006
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