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Autofahrer, die in den Genuss der staatlichen Umweltprämie für Altautos kommen wollen, dürfen wichtige Dokumente beim Antrag nicht vergessen und müssen alle Papiere vollständig vorlegen. Darauf weist TÜV Nord in Hannover hin.
Folgende Bescheinigungen müssen zur Antragsstellung vorgelegt werden:
– Der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetrieb oder einer Kfz-Annahmestelle.
– Eine gesonderte Erklärung des Demontagebetriebs, dass das Altfahrzeug in einer Schredderanlage entsorgt wird.
– Eine Kopie des Fahrzeugscheins mit Vermerk der Zulassungsbehörde über die Abmeldung des Altfahrzeugs.
– Das Original des entwerteten Fahrzeugbriefs.
– Kopien von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Neufahrzeugs
– Eine Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags über den Erwerb des Neufahrzeugs und gegebenenfalls eine Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.
Auf der Internetseite www.tuev-nord.de/68131.asp kann das Formular zur Beantragung der Umweltprämie heruntergeladen werden. Ob sich die Verschrottung lohnt und das Altauto wirklich weniger als 2500 Euro wert ist, lässt sich unter anderem mit dem „Vertrauenscheck“ des TÜV herausfinden. Auch andere Prüf- und Sachverständigenorganisationen nehmen Fahrzeugbewertungen vor.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 25.02.2009 aktualisiert am 25.02.2009
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