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In der Vorweihnachtszeit herrscht extremer Andrang in den Parkhäusern der Innenstadt. Für moderne Autos sind die Stellplätze jedoch häufig zu eng. Grund sind überalterte Bauvorschriften.
Mindestens 2,30 Meter muss eine Parkbucht breit sein, schreibt ein Gesetz von 1973 vor. In älteren Anlagen misst die Normbreite nur 2,20 Meter. Schon für ganz normale Autos wird es da eng. Bereits ein VW Golf ist 1,78 Meter breit – inklusive Spiegel sogar knapp 2,20 Meter. Allein binnen der letzten zehn Jahre hat die die Fahrzeugbreite laut dem Automobilclub ACE um durchschnittlich 15 Zentimeter gewachsen. 85 Prozent aller neuen Pkw weisen bereits ohne Spiegel ein Maß von bis zu 1,84 Meter Breite auf.
Bequemes Einparken und Aussteigen ist dementsprechend selten möglich. Lediglich zwei Bundesländer schreiben für Parkhäuser eine gewisse Anzahl von Familienparkplätzen mit mindestens 3,50 Metern Breite vor. Allerdings bleiben die großen Buchten selten: Sachsen-Anhalt verlangt eine Quote von fünf Prozent, Hessen drei Prozent.
Die linke Spur ist lediglich für Autos bis zwei Meter freigegeben. Wer mit einem zu breiten Modell links fährt, riskiert bei Kontrollen ein Bußgeld von 20 Euro. Zudem steigt die Gefahr eines Unfalls beim Überholen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 17.11.2011 aktualisiert am 17.11.2011
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