Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Datenschutz
Neuen Zündstoff erhält jetzt die Diskussion um den Schutz der Daten von Autofahrern: Denn die Betreiber unzähliger Parkhäuser, auf Campingplätze und Firmenparkplätze erfassen offensichtlich automatisch alle Kennzeichen einfahrender Autos. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht sogar der Polizei untersagt hat, zu Fahndungszwecken Autokennzeichen zu erfassen und zu speichern, gibt es dagegen derzeit keine rechtliche Handhabe.
Betroffene Autofahrer wissen häufig nicht, dass ihre Kennzeichen erfasst und ihre Daten gespeichert werden. Laut Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung ist außerdem unklar, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer darauf Zugriff hat. Nun schlagen mehrere Datenschutzbehörden Alarm. Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erklärt, dass die automatisierte Erfassung von KFZ-Kennzeichen in Parkhäusern und bei der Zufahrt zu Campingplätzen datenschutzrechtlich nicht legitimiert sei. Nils Schröder von der Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen warnt, dass sich mit einem Autokennzeichen der Name des Halters leicht herausfinden lasse. Deshalb sei ein Nummernschild besonders schützenswert.
Manche Bundesländer wie Niedersachsen, Berlin oder Bayern aber haben Kennzeichen-Erfassungs-Systeme unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet. Beispielweise, um Manipulationen von Parkzeiten zu unterbinden. Und der Verkauf solcher Systeme floriert. Einer der Hersteller hat nach eigenen Angaben mittlerweile 80 Campingplätze in Deutschland ausgestattet. Ein weiterer Produzent will in diesem Jahr bereits etwa 200 Parkhäuser und Parkplätze damit ausgerüstet haben.
geschrieben von MID veröffentlicht am 22.10.2014 aktualisiert am 22.10.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.