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Parkhaustest
Beim jüngsten Test von Parkhäusern haben 19 Betreiber dem ADAC den Zutritt zu ihren Objekten verweigert. Die überwiegend privaten, aber auch kommunalen Betreiber drohten teilweise mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Der Automobilclub hatte bei der Neuauflage seines Verbraucherschutztests, der bereits in den Jahren 2010 bis 2013 durchgeführt wurde, bei verschiedenen Betreibern um eine Genehmigung zum Betreten ihrer Häuser angefragt.
Insgesamt konnte der ADAC 50 in Frage kommende Objekte in zwölf Städten wegen der Verweigerung der Betreiber nicht testen. Darüber hinaus wurden neun Häuser wegen unmittelbar geplanter oder bereits laufender Sanierung aus dem Test genommen. Insbesondere durch den Widerruf der ursprünglichen Einwilligung der Contipark GmbH für mehrere Standorte eine Woche vor Beginn der Testphase musste die Auswahl der Kandidaten nochmals deutlich angepasst und eine weitere Stadt ins Programm aufgenommen werden. Die Reaktion dieses Betriebers hält der ADAC für umso unverständlicher, da er auf seiner Internetseite mit Erfolgen aus früheren Tests werbe.
Die Auswahl der Städte und Objekte folgte ebenso wie die Überprüfung selbst einer einheitlichen Systematik. Sie wurde vom ADAC im Beisein unter anderem von Vertretern des Bundesverbandes Parken (BVP) und der drei größten privaten Betreiber in Deutschland, nämlich Apcoa, Contipark und Q-Park, vorgestellt, diskutiert und verabschiedet. Der BVP hat die Teilnahme am Test im Vorfeld unterstützt, dessen Ergebnisse morgen veröffentlicht werden.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 27.04.2016 aktualisiert am 27.04.2016
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