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Eigene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum auszuweisen, ist nach einem jetzt vorliegenden Rechtsgutachten im Straßenverkehr möglich. Das teilt der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) mit.
Die von ihm in Auftrag gegebene Prüfung zeigt auch straßenrechtliche Wege auf, wie Bundesländer zu demselben Ergebnis kommen können. Auf Bundesebene ist es bisher nicht gelungen, für einzelne CarSharing-Anbieter ausgewiesene Stellplätze rechtssicher zu genehmigen. Die Ausweisung bestimmter Stellflächen für stationsbasierte Fahrzeuge gilt jedoch als Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb dieser Art von CarSharing-Angeboten. Nach Angaben des bcs werden diese von einem Großteil der CarSharing-Nutzer in Anspruch genommen.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 25.11.2013 aktualisiert am 25.11.2013
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