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Parkschäden
Hässliche Kratzer, kleine Dellen, beschädigte Scheinwerfer oder kaputte Rückleuchten: Die Spuren von Parkremplern sind oft nicht zu übersehen und bringen jeden Autofahrer auf die Palme. Doch mit ein paar einfachen „Spielregeln“ lässt sich dieses Ärgernis zumindest ein wenig reduzieren. Zunächst einmal sollte jeder Autofahrer darauf achten, dass er für sich und andere immer genug Platz zum Ein- und Ausparken lässt. Hilfreich ist es, wenn das gesamte Fahrzeug innerhalb der Parklücken-Markierungen steht.
Doch was ist, wenn das parkende Auto trotz aller Vorsicht beschädigt wird? Und wer zahlt dann den entstandenen Schaden? „Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt im Regelfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf“, sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Ist dieser jedoch nicht zu ermitteln, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkasko-Police.Vor einer Regulierung über die Vollkasko-Versicherung sollte allerdings geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich dadurch der Beitrag erhöht, raten die Experten. „Viele Versicherer bieten einen sogenannten Rabattschutz an, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt“, erklärt Frank Bärnhof.
geschrieben von MID veröffentlicht am 13.01.2016 aktualisiert am 13.01.2016
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