Parkschäden ohne drohende Rückstufung

Viele Autofahrer kennen die Situation: Das Fahrzeug wurde auf dem Parkplatz oder in der Tiefgarage beschädigt, und der Verursacher konnte nicht ausfindig gemacht werden. Der Betroffene bleibt somit meistens auf den Reparaturkosten sitzen.

Eine von TNS Infratest durchgeführte Studie „DEVK Kfz-Kompass 2009“ hat ergeben, dass sich 58,2 Prozent der rund 2.000 Befragten über solche Parkschäden ärgern und sie gern im Rahmen ihrer Kfz-Versicherung regulieren lassen würden.

Besonders groß ist der Wunsch nach einer Parkschadenregulierung bei Neuwagenbesitzern. Dass ihre Versicherung für die Reparatur von Beulen und Kratzern an ihrem Auto aufkommt, halten 60,8 Prozent für wichtig. Für 29 Prozent der Befragten ist das weniger von Bedeutung, und lediglich knapp zehn Prozent stört es gar nicht, wenn es keinen Versicherungsschutz für Parkschäden gibt.

Parkschäden werden von den meisten Kfz-Versicherern wie ein regulärer Unfallschaden bewertet. Die Folge: Um die Schadenfreiheitsklasse nicht zu gefährden, entschließen sich viele der Geschädigten, die Reparatur komplett selbst zu tragen.

Bei der DEVK reagiert man auf den Wunsch nach einer möglichst preiswerten Abdeckung von Parkschäden und integrierte einen entsprechenden Schutz in die Teilkasko-Versicherung. So wirkt sich ein Parkschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, eine Rückstufung entfällt. Im Schadenfall werden Beulen und Kratzer im Smart-Repair-Verfahren in einer Partnerwerkstatt behoben, wofür der Autobesitzer pauschal 50 Euro zahlt. Einmal pro Jahr darf dieser Schutz in Anspruch genommen werden. Einzige Voraussetzung: Der Schaden darf sich an nur einem Karosserie-Bauteil befinden.

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