Parkscheiben – Bei Pink sehen Politessen rot

Eine nette Geschenkidee für Autobesitzerinnen sind pinke Parkscheiben mit dem klischeehaftem Aufdruck „bin shoppen“. Schnell hört der Spaß jedoch auf, wenn ein gelbes Knöllchen an den Scheibenwischern des Autos weht, obwohl die Scheibe ordnungsgemäß platziert wurde.

Pinke Parkscheiben sind nicht zulässig

Nutzt man sie, riskiert man das gleiche Knöllchen wie für Parken ohne Scheibe, also fünf Euro. Die Straßenverkehrsordnung verlangt eine blaue Scheibe, die 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch ist. Blau deswegen, weil die Parkscheibe als Verkehrszeichen gilt, und deswegen auch denselben Farbton haben muss. Auch für die Schriftart gibt es Normen, ebenso wie für die Aussparung der Uhrzeit und dem exakten Aussehen des großen „P“. Laut dem ADAC darf auf der Vorderseite auch kein Aufdruck oder Werbung sein.

Wer sich von dem pinken Plastik nicht trennen will, sollte eine blaue Parkscheibe daneben legen.

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