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Der Deutsche Bundestag hat das Petitionsverfahren des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und seiner Mitgliedsverbände nach Erleichterungen für die Busbranche kürzlich abgeschlossen. Dabei folgte das Parlament einer Empfehlung des Petitionsausschusses. Das Gremium hatte die Beendigung des Verfahrens damit begründet, nicht in Aussicht stellen zu können, „im Sinne der im Petitum geäußerten Anliegen tätig zu werden“.
Im vergangenen Jahr hatte die Explosion der Dieselpreise die im ÖPNV als auch im Bustourismus tätigen Unternehmen vor große Probleme gestellt. Der bdo richtete daraufhin eine Petition an den Bundestag, um auf die schwierige Lage im Gewerbe und die Notwendigkeit verschiedener Erleichterungen für die Unternehmen hinzuweisen.
Die Petition enthielt auch die Forderung nach einer „Klimadiesel-Steuerrückvergütung“ und steuerlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger. Petitionsausschuss und Bundestag machten in ihrem Beschlüssen jedoch deutlich, dass sie eine Steuersenkung nicht für gerechtfertigt halten, da alle Verbraucher durch die hohen Kraftstoffkosten gleichermaßen finanzielle Mehrausgaben hätten. Auch Luftverkehrsunternehmen seien von höheren Kraftstoffkosten betroffen, so der Bundestag in seinem Beschluss. Verkehrsunternehmen würden zudem generell von der Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge profitieren, da ein Teil der Energiesteuern hierfür aufgewandt werde.
Ebenso hatte der bdo das Aussetzen der Kennzeichnungsverordnung bis zum Jahr 2015 verlangt. So würde ein 2006 neu angeschaffter Reisebus mit Euro III bereits nach drei Jahren durch Einführen der Umweltzonen rapide an Wert verlieren, belegte der bdo seine Forderung mit einem praxisnahen Beispiel. In der Antwort des Bundestags heißt es hierzu, dass bereits ab 2005 ein Reisebus mit Euro IV-Norm hätte erworben werden können. Eine Nachrüstung sei ebenfalls möglich, um in die nächst höhere Schadstoffgruppe zu gelangen.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 17.08.2009 aktualisiert am 17.08.2009
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