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Pedelecs, Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit unter Deutschlands Zweiradfreunden. Doch die E-Bikes sind nicht ungefährlich – weder für die Radler selbst noch für andere Verkehrsteilnehmer: Beide Gruppen unterschätzen häufig die Geschwindigkeit der Elektrofahrräder.Dies gilt vor allem für die schnellen Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet wird. Solche E-Bikes dürfen deshalb auch nur mit einem Führerschein, mindestens einem Mofa-Führerschein, bewegt werden. Einfache Elektrofahrräder hingegen verfügen nur über einen Motor mit bis zu 250 Watt Leistung, dessen Unterstützung bei maximal 25 Kilometern pro Stunde aussetzt. Für diese Pedelecs ist keine Fahrerlaubnis, keine Zulassung und kein Versicherungskennzeichen nötig.
Pedelec-Piloten sollten in jedem Fall gut versichert sein, rät das von der HUK-Coburg initierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Für den Einsatz eines schnellen E-Bikes ist ohnehin ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Daher kommt in dieser Fahrzeugkategorie bei einem Unfall die Kfz-Versicherung auf. Unfälle mit normalen Elektro-Fahrrädern, deren Tretunterstützung auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt ist, sind bei vielen Versicherungen beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Durch ein Zusatzmodul kann zudem die Hausratversicherung für den Fall erweitert werden, dass das Pedelec Langfingern auf der Straße in die Hände fällt. Denn Hausratversicherer treten nur bei Einbruchdiebstahl ein, also wenn das E-Bike aus dem Keller oder der Garage entwendet wird.
Eigene Unfallfolgen eines Pedelec-Fahrers deckt, wie bei Fahrrädern ohne Elektro-Unterstützung auch, die gesetzliche Unfallversicherung nur dann ab, wenn sich das Opfer auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit befand. Wer hingegen keinen solchen „Wegeunfall“ erleidet, kann nicht auf Hilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 23.04.2014 aktualisiert am 23.04.2014
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