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Über die Rechtmäßigkeit der Streichung der Pendlerpauschale verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 10. September.
Das Gericht hat für diesen Tag den Beginn der mündlichen Verhandlung angesetzt.
Seit 2007 können die täglichen Fahrten vom Wohnort zur Arbeit erst ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbekosten auf der Steuererklärung abgesetzt werden.
Dies haben verschiedene Betroffene kritisiert; eine Sammelklage wurde von Haufe Mediengruppe organisiert.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 14.07.2008 aktualisiert am 14.07.2008
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