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Peugeot
Einen Fehlkauf können Käufer eines Peugeot künftig nicht mehr machen. Unter dem Motto „Hin und weg – oder zurück“ räumt der französische Fahrzeughersteller seinen Kunden ab September ein dreimonatiges Rückgaberecht ein.
Wer sich für einen Peugeot 107, 206+ oder 207 entscheidet, kann diesen bis zu 90 Tage nach Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages zurückgeben, ohne dass ein Mangel am Fahrzeug vorliegen muss.
Der Käufer muss dann nur die Kosten für die Zulassung und Abmeldung des Fahrzeugs übernehmen, wenn er damit nicht mehr als 1 000 Kilometer gefahren ist. Den Kaufpreis gibt es zurück. Vielfahrern werden die „Mehr“-Kilometer anteilig in Rechnung gestellt.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 17.08.2010 aktualisiert am 17.08.2010
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