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Die Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn vor Kreuzungen oder in Kreisverkehren dürfen Verkehrsteilnehmer nicht ignorieren. Sie stellen laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 161/13) keine bloße Empfehlung dar, sondern sind als „verbindliche Fahrtrichtungsgebote“ anzusehen. Sie haben also die gleiche Wirkung wie Schilder mit einer entsprechenden Richtungsanzeige. Wer die Markierungen missachtet, haftet im Falle eines Verkehrsunfalls.
Im verhandelten Fall war eine Frau in einem Kreisverkehr in Berlin-Spandau unterwegs. Die von ihr befahrene Spur war vor einer Ampel mit einem nach rechts weisenden Pfeil markiert. Die Fahrerin aber fuhr weiter geradeaus und es kam zu einem Zusammenstoß mit einem weiteren Fahrzeug. Den Unfallgegner hat die Frau anschließend auf Schadensersatz in Höhe von knapp 3 800 Euro. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Frau in der Annahme recht, dass die Richtungspfeile auf den Fahrstreifen lediglich Fahrempfehlungen seien. Dem aber widersprachen die Bundesrichter. Eine solche Annahme sei mit dem Sinn und Zweck von Fahrtrichtungsgeboten nicht vereinbar. Denn ein zügiger und sicherer Verkehrsfluss wäre dadurch nicht gewährleistet.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 10.06.2014 aktualisiert am 10.06.2014
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