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Wer mit seinem Pkw einen Anhänger ziehen will, muss vielerlei Vorschriften und Regeln beachten. Wer Lasten ziehen will, muss die Fahrzeugpapiere konsultieren. Besonders wichtig ist nach Einschätzung des TÜV Süd die eingetragene Anhängelast, denn dieser Wert legt fest, welches Kaliber das Auto an den Haken nehmen darf. Die Anhängelast ist in den neuen Zulassungsbescheinigungen im Feld O.1 oder O.2 und in alten Fahrzeugscheinen unter Ziffer 28 oder 29 zu finden, je nachdem, ob Hänger über eine Bremse verfügt oder nicht.
Die von den TÜV-Experten formulierte Faustformel lautet: „Gespannfahrer sind immer sicher unterwegs, wenn die Anhängelast des Autos über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegt.“ Als Faustregel gilt, dass die Stützlast dann ideal ist, wenn sich bei seitlichem Betrachten des Gespanns am Kugelkopf der Kupplung kein Knick ergibt. Die maximal zulässige Stützlast für Deichsel und Kupplung kann man den Typenschildern an beiden Bauteilen entnehmen. Ein solcher Knick kann beispielsweise eine Folge von ungünstiger Lastverteilung auf dem Anhänger sein und zu unruhigem Fahrverhalten oder gar einem Schlingern das Fahrzeugs führen. Deshalb gilt: schwere Lasten auf der Achse oder zumindest in Achsnähe platzieren. Außerdem raten die Spezialisten entschieden davon ab, weitere schwere Teile im Kofferraum des Pkw zu verstauen, da dessen Hinterachse die zusätzliche Stützlast des Anhängers verkraften muss.
Zur Transportsicherung gehört aus Experten-Sicht darüber hinaus, dass alles, was auf dem Anhänger untergebracht ist, festgezurrt oder – wenn es sich um leichtes, kleinteiliges Transportgut handelt – durch Netze oder Planen gesichert sein muss.
Setzt sich das Gespann in Bewegung, muss sich der Fahrer stets des deutlich längeren Bremswegs und der geringeren Beschleunigung bewusst sein. Das heißt, Abstand halten und zwar nach vorne genauso wie zur Seite, damit bei einem Überholmanöver kein Sog entsteht und den Hänger ins Schlingern bringt. Tritt dieser Effekt auf gerader Strecke auf, reicht es, das Tempo zu reduzieren. Schwieriger ist das Gespann zu beruhigen, wenn sich die Schlingerimpulse vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. In diesem Fall raten die Experten: Lenkrad gerade halten und kurz, aber kräftig auf die Bremse treten. Für das Fahren mit Anhänger gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Wer mit Tempo 100 unterwegs sein möchte, kann sich das jedoch genehmigen lassen. Dann gibt es eine 100-km/h-Plakette für den Hänger. Voraussetzung ist, dass das Auto über ABS verfügt und der Anhänger gebremst und hydraulisch gefedert ist. Zudem müssen die Reifen des Hängers für 120 km/h freigegeben und nicht älter als sechs Jahre sein.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 11.04.2012 aktualisiert am 11.04.2012
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